Informationen

  1. Gemeindezugehörigkeit
    Zu einer Gemeinde unseres Kirchspiels gehört, wer evangelisch getauft ist und im Gebiet der Gemeinde seinen Hauptwohnsitz hat.
  2. Umgemeindungen
    Bei Kirchenvorstand kann die Umgemeindung in eine andere Kirchgemeinde beantragt werden.
  3. Kirchgeld
    Von allen Gemeindegliedern ab 16 Jahre wird ein Kirchgeld (abhängig von der Höhe der Einkünfte) erhoben. Gezahlte Landeskirchensteuer kann darauf angerechnet werden.
  4. Patenschaften
    Eine Patenschaft kann übernehmen, wer konfirmiert ist bzw. als Erwachsener getauft wurde, seine eigenen Kinder christlich erzieht und seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber seiner Kirchgemeinde nachkommt.
  5. Patenbescheinigungen
    Sollen Patenschaften für eine Taufe in einer anderen Kirchgemeinde übernommen werden, ist dazu im Pfarramt eine Patenbescheinigung einzuholen. Die Bedingungen dafür sind die gleichen wie für eine Patenschaft in der eigenen Gemeinde.
  6. Taufen, Trauungen, Einsegnung
    Wenn Sie eine solche Amtshandlung wünschen, sprechen Sie bitte rechtzeitig den Termin mit dem zuständigen Pfarrer bzw. dem Pfarramt ab.